1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen A & O TEC GMBH, Schamingstraße 4, 5301 Eugendorf (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber"). Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Abweichende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur, soweit sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Tankreinigung, Tankprüfung (gem. ÖWAV-Regelblatt & gewerblichen Vorschriften), Sanierung von Ölschäden, Ölbrenner-Service sowie Beratung in den genannten Fachgebieten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Bei behördlich vorgeschriebenen Prüfungen (z.B. wiederkehrende Tankprüfung) wird der Befundbericht in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Form erstellt und dem Auftraggeber sowie auf Wunsch der zuständigen Behörde übermittelt.
3. Angebot & Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Schätzpreise nach telefonischer Anfrage sind unverbindlich. Verbindliche Festpreise werden ausschließlich nach Objekt-Besichtigung bzw. nach Übermittlung der notwendigen Anlagedaten (Tank-Typ, Größe, Standort, Inhalt, Baujahr) erstellt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- der Zugang zur Anlage am vereinbarten Termin gewährleistet ist
- vorhandene Unterlagen (Tankraum-Pläne, alte Prüfprotokolle, Anlagedokumentation) bereitgehalten werden
- Strom- und Wasseranschluss an der Arbeitsstelle nutzbar sind
- der Arbeitsbereich frei zugänglich und sicher betretbar ist
- sicherheitsrelevante Besonderheiten (Restbestände, undichte Stellen, Vorschäden) im Vorfeld mitgeteilt werden
Aus Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht gewährter Zutritt, fehlende Unterlagen, mangelnde Vorbereitung), entstehende Mehraufwände werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten (Anfahrt außerhalb des regulären Einzugsgebiets, Entsorgung außergewöhnlicher Stoffe, Sonderlohnstunden außerhalb der Arbeitszeiten, behördliche Gebühren) werden separat ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt netto Kassa zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 1333 ABGB bzw. § 456 UGB im B2B) sowie nachgewiesene Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
Bei größeren Aufträgen behält sich der Auftragnehmer Anzahlungen bzw. Teilrechnungen nach Baufortschritt vor.
6. Termine, Fristen, Stornierung
Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach besten Kräften eingehalten. Bei Verzögerungen aus höherer Gewalt, witterungsbedingt oder durch Drittursachen (z.B. behördliche Verzögerungen) entstehen für den Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche.
Stornierung durch den Auftraggeber:
- bis 48 h vor Termin: kostenfrei
- weniger als 48 h vor Termin: 30 % der Auftragssumme als Aufwandsentschädigung
- am Termin-Tag bzw. bei Nichtgewähren des Zutritts: bis zu 100 % der Auftragssumme bei nachweislich entstandenen Aufwänden
Verbraucher haben bei im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Verträgen ein Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) — 14 Tage ab Vertragsabschluss. Bei Notfall-Service (Ölschaden, Wasseraustritt etc.) wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist erbracht, der Anspruch erlischt damit gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die fachgerechte Erbringung der Leistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 922 ff ABGB).
Die Gewährleistungsfrist beträgt im B2C-Bereich (Verbraucher) 2 Jahre, im B2B-Bereich (Unternehmer) 6 Monate ab Übergabe / Leistungserbringung. Im B2B-Bereich gilt die Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB — Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl durch Verbesserung oder Austausch beseitigen. Bei Fehlschlagen dieser Verbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Sekundärrechte (Preisminderung, Wandlung) zu.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf typischerweise vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf das Volumen des konkreten Auftrags begrenzt.
Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden haftet der Auftragnehmer im B2B-Bereich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden oder bei zwingend gesetzlicher Haftung (z.B. Produkthaftpflichtgesetz).
Der Auftragnehmer unterhält eine ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers verarbeitet. Details zu Art, Umfang, Zweck und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Online-Streitbeilegung & Verbraucherschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchergeschäften richtet sich der Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen am nächsten kommt.
Firma: A & O TEC GMBH · FN: FN 308062h, Landesgericht für ZRS Graz · Kontakt: +43 (0) 50 987, service@aotec.at.